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Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Elektro- und Elektronikgeräte gleich welcher Art und Größe, dürfen nicht mehr in der Hausmülltonne entsorgt werden, sondern müssen ab dem 24.03.2006 beim nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Entsorger abgeben werden. Die Annahme ist kostenlos. Die anfallenden Entsorgungs- bzw. Recyclingkosten übernehmen die Hersteller bzw. Importeure. Alle Artikel, die Sie bei uns kaufen und unter dieses Gesetz fallen, sind gemäß ElektroG direkt auf dem Artikel mit dem Symbol einer duchgestrichenen Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet.
Hinweis: Batterien und Akkus, die nicht fest mit einem Elektro- oder Elektronikgerät verbunden sind, fallen unter die Batterieverordnung.
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