Rücknahme von Batterien

 

Endverbraucher sind nach der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterie-Verordnung) verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren (Akkus), die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.

Der Verkäufer ist Vertreiber von Batterien und Akkus im Sinne der Batterie-Verordnung.

Als solcher weist der Verkäufer den Kunden darauf hin, dass sie verpflichtet ist, gebrauchte Batterien und Akkus für den Kunden unentgeltlich zurückzunehmen. Die gebrauchten Batterien und Akkus können an den Verkäufer übersendet oder in den Geschäftsräumen des Verkäufers zurückgegeben werden.

Daneben können Endverbraucher gebrauchte Batterien und Akkus bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen oder bei anderen Vertreibern von Batterien und Akkus unentgeltlich zurückgeben.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich wie das nachstehende Symbol:

In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, " Pb" für = Blei und "Hg" für Quecksilber.

          
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